9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 9. März 2022 zur Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
9. MÄRZ 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen
BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire,
vorliegender Entwurf zielt darauf ab, einige Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 2019 zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Mai 2016 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auszuführen. Dieses Gesetz ist am 16. April 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 1. Oktober 2019).
Das vorerwähnte Gesetz schreibt vor, dass Vergabestellen ab dem 1. April 2019 elektronische Rechnungen, die ihnen von Wirtschaftsteilnehmern übermittelt werden, empfangen und verarbeiten müssen.
Durch die Artikel 6, 14 und 20 dieses Gesetzes werden Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch an Vergabestellen zu übermitteln. Die Festlegung des Inkrafttretens dieser Verpflichtung wurde jedoch dem König übertragen.
Diese Ermächtigung wird durch diesen Erlass ausgeführt. Er sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten vor. Für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert mindestens den Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht, wird die Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. Für Aufträge und Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter diesem Schwellenwert liegt, wird die Verpflichtung am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam. Für Aufträge und Konzessionsverträge, deren geschätzter Wert unter 30.000 EUR ohne Mehrwertsteuer liegt, wird die Verpflichtung jedoch erst am ersten Tag des Monats nach Ablauf einer Frist von achtzehn Monaten, die am Tag nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt beginnt, wirksam.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausnahme von dieser Verpflichtung für...
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