9. MAI 2022 - Königlicher Erlass über die Eintragung in das Warteregister von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die Begünstigte des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sind und ihr Recht als Grenzgänger ausgeübt haben - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 9. Mai 2022 über die Eintragung in das Warteregister von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die Begünstigte des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sind und ihr Recht als Grenzgänger ausgeübt haben.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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9. MAI 2022 - Königlicher Erlass über die Eintragung in das Warteregister von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die Begünstigte des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sind und ihr Recht als Grenzgänger ausgeübt haben
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 3 Absatz 1 Nr. 14;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente, des Artikels 1 § 1 Absatz 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 58/2021 der Datenschutzbehörde vom 23. April 2021;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Oktober 2021;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 22. Februar 2022;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.195/2 des Staatsrates vom 12. April 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In Erwägung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern, des Artikels 47/5;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern, der...
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