9. MAI 2017 - Königlicher Erlass über die veterinärmedizinische Betreuung im Rahmen der Bekämpfung der Varroose - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 9. Mai 2017 über die veterinärmedizinische Betreuung im Rahmen der Bekämpfung der Varroose.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

  1. MAI 2017 - Königlicher Erlass über die veterinärmedizinische Betreuung im Rahmen der Bekämpfung der Varroose

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

    Aufgrund des Gesetzes vom 28. August 1991 über die Ausübung der Veterinärmedizin, des Artikels 6 § 2 Absatz 1 und 2 und des Artikels 9 § 2 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 22. Juni 2016;

    Aufgrund des Gesetzes vom 4. Februar 2000 über die Schaffung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, des Artikels 4 §§ 1 und 2, § 3, abgeändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003, und § 6, abgeändert durch die Gesetze vom 13. Juli 2001 und 9. Juli 2004, und des Artikels 5 Absatz 2 Nr. 15, abgeändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. April 2000 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die veterinärmedizinische Betreuung;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 2001 zur Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, des Artikels 2 Buchstabe e);

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2017;

    Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 27. März 2017;

    Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 20. Februar 2017;

    Aufgrund der Stellungnahme der Hohen Rates der Tierärztekammer vom 17. Oktober 2016;

    Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Rates für Landwirtschaft vom 28. März 2017;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.237/3 des Staatsrates vom 27. April 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit und des Ministers der Landwirtschaft

    Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

    Artikel 1 - Vorliegender Erlass legt die Regeln in Bezug auf die veterinärmedizinische Betreuung im Rahmen der Bekämpfung der Varroose fest.

    Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  2. Imker: Imker, wie im Königlichen Erlass vom 7. März 2007 über die Bekämpfung von Bienenseuchen bestimmt,

  3. Gesetz: sofern nicht anders angegeben, Gesetz vom 28. August 1991 über die Ausübung der Veterinärmedizin,

  4. Bienenbestand: Gesamtheit der von einem Imker gehaltenen Bienenvölker,

  5. Niederlassung: Ort, der anhand einer Adresse identifizierbar ist, an dem Imkerei betrieben wird und der die gesamte Infrastruktur und Ausstattung umfasst, die für die Ausübung dieser Tätigkeit notwendig ist,

  6. Agentur: Föderalagentur für die Sicherheit der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT