9. JUNI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. November 2015 zur Zustimmung zum Kooperationsabkommen zwischen der Wallonischen Regierung, der Französischen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaftskommission über die kostenlose Abordnung von Bediensteten in die ministeriellen Kabinette;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region und der Wallonischen Kommission für Energie;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC);

Aufgrund des am 7. Juni 2022 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 9. Juni 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 §§ 1 und 2;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Notwendigkeit, die Kontinuität der Tätigkeiten der ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung unverzüglich sicherzustellen;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Abschnitt 12 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC) wird wie folgt abgeändert:

"Abschnitt 12 - Mitarbeiter der aus dem Amt geschiedenen Minister

Art. 45 - Für die Anwendung des vorliegenden Abschnitts gelten folgende Definitionen:

  1. Scheidende Regierung: Regierung der vorherigen Legislaturperiode;

  2. Amtierende Regierung: Regierung, die derzeit an der Macht ist;

  3. Aus dem Amt...

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