8. SEPTEMBER 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. April 2007 zur Festlegung der Normen, denen das auf Brustkrebs spezialisierte koordinierende onkologische Pflegeprogramm und das auf Brustkrebs spezialisierte onkologische Pflegeprogramm entsprechen müssen, um zugelassen zu werden

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, Artikel 66;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Februar 1999 zur Festlegung der in Artikel 12 des am 10. Juli 2008 koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen erwähnten Liste der Pflegeprogramme und zur Angabe der auf diese Pflegeprogramme anwendbaren Artikel des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, Artikel 2ter eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 21. März 2003 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 26. April 2007, 15. Dezember 2013 und vom 2. April 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2007 zur Festlegung der Normen, denen das auf Brustkrebs spezialisierte koordinierende onkologische Pflegeprogramm und das auf Brustkrebs spezialisierte onkologische Pflegeprogramm entsprechen müssen, um zugelassen zu werden;

Aufgrund des Gutachtens des Krankenhausbeirats vom 1. März 2022.;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 21. März 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 22. März 2022;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.387/3 des Staatsrates, das am 23. Mai 2022 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Aufgrund der Berichterstattung der Generalversammlung des Rechnungshofes vom 8. Juni 2022;

In Erwägung der Anfrage des wissenschaftlichen Instituts "Sciensano" vom 27. Oktober 2020, die Anwesenheitspflicht eines Pathologen in einer spezialisierten Brustklinik zu streichen;

In Erwägung des Beschlusses der...

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