8. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2021 über die Gewährung einer spezifischen Beihilfe zugunsten des Personentransportsektors

Der Minister für Wirtschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe, Artikel 10 und 19;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2021 über die Gewährung einer spezifischen Beihilfe zugunsten des Personentransportsektors, Artikel 4 Absatz 4 und 5 Absatz 1;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 27. Mai 2021;

Aufgrund der am 28. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 31. Mai 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat am 1. Juni 2021 an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 5 Tagen;

In Erwägung, dass dieses Gutachten nicht innerhalb dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Mitteilung an die Europäische Kommission und deren Genehmigung vom 12. Mai 2021 über die Beihilferegelung Nr. SA.62882 (2021/N);

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19, zuletzt abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 26. März 2021;

In Erwägung des Konzertierungsausschusses vom 24. März 2021;

Obwohl der Personentransportsektor nicht in der Liste der von einer Schließungsverpflichtung betroffenen Sektoren aufgeführt ist, wurde er seit Beginn der COVID-19-Krise durch restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Reisen, aber auch im weiteren Sinne mit Freizeitaktivitäten stark beeinträchtigt;

In Erwägung der Besonderheit des Personentransportsektors, der ein kapitalintensiver Sektor mit hohen laufenden Kosten ist, insbesondere aufgrund der starken und schnellen Abschreibung der Fahrzeuge und ihres geringen Restwerts, aber auch aufgrund der großen Infrastruktur, die mit der Organisation der Tätigkeit verbunden ist, ist es notwendig, eine spezifische Maßnahme für diesen Sektor zu erlassen;

In der Erwägung, dass es notwendig ist, den betroffenen Unternehmen...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT