8. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. September 2017 zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. September 2017 zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

8. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. September 2017

zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 64 des Feldgesetzbuches vom 7. Oktober 1886;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. September 2017 zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.197/2 des Staatsrates vom 12. Juni 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Sicherheit und des Innern

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In Artikel 3 Nr. 6 des Königlichen Erlasses vom 10. September 2017 zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter werden zwischen den Wörtern "eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes" und den Wörtern "oder eines öffentlichen Nachrichtendienstes" die Wörter ", der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei im Sinne des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und zur Festlegung verschiedener...

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