8 JUIN 2021. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 1er décembre 1975 portant règlement général sur la police de la circulation routière et de l'usage de la voie publique. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 8 juin 2021 modifiant l'arrêté royal du 1er décembre 1975 portant règlement général sur la police de la circulation routière et de l'usage de la voie publique (Moniteur belge du 15 juillet 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

8. JUNI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird der Königliche Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße abgeändert.

Besprechung der Artikel

Artikel 1

Seit dem 1. Juli 2019 (Gesetz vom 13. April 2019) kann einer Fahrradstraße eine zonale Gültigkeit verliehen werden. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann angezeigt, wenn ein Verwalter des Straßen- und Wegenetzes mehrere miteinander verbundene Straßen als Fahrradstraßen kennzeichnen möchte.

Um die Zahl der Verkehrsschilder zu reduzieren, ist die Gültigkeit des Verkehrszeichens F111, das eine "einzelne" Fahrradstraße anzeigt, auf den Bereich bis zur nächsten Kreuzung beschränkt. Auf diese Weise wird ein Verkehrsschild, das das Ende einer Fahrradstraße anzeigt, überflüssig. Die Begriffsbestimmung der "Fahrradstraße" wird in diesem Sinne angepasst: Der Verweis auf Verkehrsschilder, die den Beginn und das Ende einer Fahrradstraße anzeigen, wird gestrichen. Dieser ist ohnehin überflüssig. Denn es macht keinen Sinn, in einer Begriffsbestimmung auf Verkehrszeichen zu verweisen, die in der Straßenverkehrsordnung enthalten sind.

Das Ende einer "Fahrradstraßen-Zone" wird durch ein Zonenende-Schild angezeigt, auf dem das Verkehrszeichen F111 in Grau hinter einer schwarzen Diagonale dargestellt ist, die von der Ecke oben rechts bis zur Ecke unten links des Zonenschilds verläuft.

Artikel 2

Die Verwalter des Straßen- und Wegenetzes haben auch die Möglichkeit, Lichtzeichenanlagen für Radfahrer und Fußgänger mit Zwei-Farben-Lichtzeichenanlagen zu kombinieren, wie es bereits bei Drei-Farben-Lichtzeichenanlagen der Fall ist.

Artikel 3

Da das Verkehrszeichen F113, das das Ende einer Fahrradstraße anzeigt...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT