8 FEBRUARI 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 1996 tot regeling van de inschrijving van de commerciële platen en de nationale platen voor motorvoertuigen en aanhangwagens. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 8 februari 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 1996 tot regeling van de inschrijving van de commerciële platen en de nationale platen voor motorvoertuigen en aanhangwagens (Belgisch Staatsblad van 11 februari 2022, err. van 29 maart 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
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8. FEBRUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen und der nationalen Kennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Juni 1985 und 28. April 2010;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen und der nationalen Kennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch folgende Elemente:
"Handelskennzeichen sind Gegenstand einer früheren Revision gewesen, durch die der vorerwähnte Königliche Erlass vom 8. Januar 1996 abgeändert worden ist und die im Belgischen Staatsblatt vom 15. Mai 2020 veröffentlicht worden ist.
Nach einjähriger Anwendung dieses Erlasses wird ein Erlassentwurf vorbereitet, um einige Abänderungen einzufügen, die jedoch die durch diese Revision in Bezug auf Handelskennzeichen eingeführten allgemeinen Grundsätze nicht in Frage stellen.
Diesem Erlassentwurf wird ein Bericht an den König beigefügt, in dem die Kommentare zu den Artikeln aufgeführt sind.
Diese Abänderungen gehen zum Teil auf Empfehlungen der Branchenverbände der Unternehmen zurück, die Handelskennzeichen verwenden, und zwar auf der Grundlage der Feststellungen seit Beginn der jährlichen Ersetzung von Handelskennzeichen am 1. Oktober letzten Jahres. Dadurch konnten mehrere konkrete Aspekte korrigiert werden, die schnell in Kraft treten müssen, da 2020 erneuerte Probefahrtkennzeichen, die den alten Vorschriften unterliegen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr gültig sind.
Die wesentlichen Abänderungen betreffen Berufskennzeichen (Erhöhung der Anzahl Kennzeichen und der Anzahl Tage, an denen sie verwendet werden dürfen).
Seit der Revision des Systems der Handelskennzeichen sind Probefahrtkennzeichen aufgrund ihrer Art nur Herstellern im Besitz einer Bescheinigung über die Produktionsübereinstimmung vorbehalten und dürfen nur für die Durchführung von Probefahrten verwendet werden.
Daher sind Berufskennzeichen geschaffen worden, um Karossiers und Reparateuren, die Probefahrtkennzeichen nicht mehr verwenden können, eine gesetzmäßige Alternative zu bieten. Vor der Revision konnten Karossiers und Reparateure eine unbegrenzte Anzahl von Probefahrtkennzeichen beantragen, deren Verwendung im Übrigen nicht auf Probefahrten beschränkt war, sondern sich auf die Tätigkeiten von Karossiers und Reparateuren erstreckte.
Automobilverbände haben darauf hingewiesen, dass die Anzahl Berufskennzeichen und die Anzahl Tage, an denen diese Kennzeichen verwendet werden dürfen, nicht ausreichen, damit Karossiers und Reparateure ihre Tätigkeiten ausüben können.
Die derzeitige Anzahl Berufskennzeichen ist in Artikel 26 festgelegt, in dem ein Kennzeichen pro Niederlassungseinheit vorgesehen ist. Mit dem Erlassentwurf wird bezweckt, diese Anzahl zu verdoppeln, um es Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern zu ermöglichen, mehrere Tätigkeiten gleichzeitig auszuüben.
Da die Arbeitslast außerdem von der Größe des Unternehmens abhängt, können Unternehmen aufgrund des Erlassentwurfs ein bis drei zusätzliche Berufskennzeichen auf der Grundlage der Anzahl vollzeitäquivalenter Arbeitnehmer beantragen (auf Vorlage der multifunktionalen Erklärung beim Landesamt für soziale Sicherheit für das Quartal vor dem Antrag auf ein zusätzliches Kennzeichen).
Die Anzahl Verwendungstage scheint nicht auszureichen, um alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen (zum Beispiel Vorfahren des Fahrzeugs zur technischen Kontrolle bei einer ersten und gegebenenfalls einer zweiten Prüfung, Probefahrt des Fahrzeugs nach der Reparatur, Überführung des Fahrzeugs zu einem oder mehreren Sachverständigen, die mit der Durchführung bestimmter Umbauten beauftragt sind, Auslieferung des Fahrzeugs). Aus diesem Grund wird mit dem Erlassentwurf bezweckt, Artikel 19 und Artikel 26 abzuändern, um die Anzahl Tage von fünf auf acht Tage zu erhöhen.
Im Erlassentwurf werden außerdem die Bedingungen für die Verwendung des Berufskennzeichens auf alle Tätigkeiten von Karossiers und Reparateuren erweitert. Die Bedingung in Bezug auf die Auslieferung von...
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