8. DEZEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung von ORES Assets als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brugelette

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, nachstehend "Elektrizitätsdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 bezüglich der Netzbetreiber, nachstehend "EWR VNB Elektrizität" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003 zur Bestimmung der Interkommunalen IEH als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brugelette bis zum 26. Februar 2023;

Aufgrund der Übertragung dieser Bestimmung als Verteilernetzbetreiber von Rechts wegen auf ORES Assets durch die Wirkung von Artikel 10 des Elektrizitätsdekrets infolge des Zusammenschlusses der IEH mit anderen Interkommunalen durch die Gründung einer neuen Gesellschaft (ORES Assets) im Jahre 2013;

Aufgrund der durch den Minister für Energie veröffentlichten Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 bezüglich der Erneuerung der Bestimmung der Betreiber von Verteilernetzen für Elektrizität und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0034 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des nicht vorhandenen öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Elektrizitätsverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Brugelette;

Aufgrund des ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bestimmung nicht gefassten Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Brugelette zwecks Vorschlags der Bestimmung eines kandidierenden Betreibers des Elektrizitätsverteilernetzes für dessen Gemeinde und des sich daraus nicht ergebenden Vorschlags eines Betreibers des Elektrizitätsverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Brugelette;

Aufgrund der darum nicht vorhandenen Bewerbungsakte eines kandidierenden Betreibers des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brugelette und der folglich nicht stattgefundenen Übermittlung einer solchen Akte an die CWaPE und der nicht getroffenen Stellungnahme der CWaPE in Bezug auf die Bewerbung eines Betreibers des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brugelette;

In der Erwägung, dass der Minister für Energie am 4. Oktober 2022 ein Schreiben versendet hat, das an den Bürgermeister der Gemeinde Brugelette gerichtet war, um die...

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