8. DEZEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung von ORES Assets als Betreiber des Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Hamois

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarkts, nachstehend "Gasdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Oktober 2003 bezüglich der Betreiber von Gasnetzen, nachstehend "EWR VNB Gas" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 2004 zur Bestimmung der Interkommunalen IDEG als Betreiber des Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Hamois bis zum 1. Januar 2023;

Aufgrund der Übertragung dieser Bestimmung als Verteilernetzbetreiber von Rechts wegen auf ORES Assets durch die Wirkung von Artikel 10 des Gasdekrets infolge des Zusammenschlusses der IDEG mit anderen Interkommunalen durch die Gründung einer neuen Gesellschaft (ORES Assets) im Jahre 2013;

Aufgrund der durch den Minister für Energie veröffentlichten Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 bezüglich der Erneuerung der Bestimmung der Betreiber von Verteilernetzen für Elektrizität und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0034 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bestimmung als Betreiber des Gasverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des nicht vorhandenen öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Gasverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Hamois;

Aufgrund des ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bestimmung nicht gefassten Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Hamois zwecks Vorschlags der Bezeichnung eines kandidierenden Betreibers des Gasverteilernetzes für dessen Gemeinde und des sich daraus nicht ergebenden Vorschlags eines Betreibers des Gasverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Hamois;

Aufgrund der darum nicht vorhandenen Bewerbungsakte eines kandidierenden Betreibers des Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Hamois und der folglich nicht stattgefundenen Übermittlung einer solchen Akte an die CWaPE und der nicht getroffenen Stellungnahme der CWaPE in Bezug auf die Bewerbung eines Betreibers des Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Hamois;

In der Erwägung, dass der Minister für Energie am 4. Oktober 2022 ein Schreiben versendet hat, das an die Bürgermeisterin der Gemeinde Hamois gerichtet war, um die Bestätigung des nicht stattgefundenen Verfahrens zu erhalten und die damit zusammenhängenden Gründe nachzuvollziehen;

In der Erwägung, dass die...

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