8. DEZEMBER 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. August 2022 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.6.3 § 1 Nummer 4, eingefügt durch das Dekret vom 29. Oktober 2021;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 25. August 2022 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19);

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Maskenpflicht in Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Erlasses der Regierung vom 25. August 2022 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) bis Ende Dezember 2022 befristet ist; dass die epidemiologische Situation auf dem deutschen Sprachgebiet die Aufrechterhaltung dieser Präventionsmaßnahme rechtfertigt; dass die Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die möglichst adäquat auf die sich schnell entwickelnde epidemiologische Ausgangssituation angepasst sind, es erfordert, Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Daten zu treffen; dass die in Artikel 10.6.3 § 1 Absatz 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 genannten Indikatoren zur Bewertung einer besorgniserregenden epidemiologischen Situation aufgrund möglichst aktueller Daten überprüft werden; dass die Aufrechterhaltung von Maßnahmen, insbesondere für den Schutz besonders gefährdeter Personen, daher dringend erforderlich ist;

In der Erwägung, dass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses aus vorstehenden Gründen keinen Aufschub mehr duldet;

In der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie auf dem deutschen Sprachgebiet noch nicht vollends abgeklungen ist und noch stets ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt, insbesondere da die neuen, sich schnell ausbreitenden Virusvarianten BQ.1 und XBB auf dem deutschen Sprachgebiet zirkulieren; dass der Impakt dieser neuen Varianten noch unklar ist; dass ein erhöhtes Risiko für neue Infektionen besteht; dass weiterhin COVID-19-Neuinfektionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu Krankenhauseinweisungen führen; dass gewisse Maßnahmen, zum Schutz der Volksgesundheit, zum Schutz vor einer Überbelastung des Gesundheitswesens sowie zur Aufrechterhaltung des sozialen Lebens unter möglichst sicheren Bedingungen, notwendig sind;

In der Erwägung, dass die Risikogruppen weiterhin geschützt werden müssen; dass ein Mindestmaß an Vorsichtsmaßnahmen...

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