8. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 30. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.02, 74.03 und 74.08 des Programms 01 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 17 zu übertragen, um die bestehenden Haushaltsverbindlichkeiten abzubauen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 120.000 EUR vom Programm 02 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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