7. OKTOBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verlängerung der Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2020 über verschiedene Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Aktivitäten im Anschluss an die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, Artikel 361 ff. in ihrer abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. April 2011 über die Telearbeit, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013, was seine noch geltenden Bestimmungen betrifft;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 über die Telearbeit;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, Artikel 9;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. März 2020 über verschiedene Bestimmungen des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. April 2020 über verschiedene Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und der schrittweisen Wiederaufnahme der Aktivitäten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2020 über verschiedene Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Aktivitäten im Anschluss an die COVID-19-Pandemie;

Aufgrund der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 24. September 2020, 16. Dezember 2020, 29. April 2021 und 1. Juli 2021 zur Verlängerung der Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2020 über verschiedene Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Aktivitäten im Anschluss an die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2020, 31. März 2021, 30. Juni 2021 bzw. 30. September 2021;

Aufgrund der am 17. September 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 23. September 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 23. September 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 28. September 2021...

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