7. MÄRZ 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 001 und 122 der Organisationsbereiche 10 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere des Artikels 37;

Aufgrund der am 3. März 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In der Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung 80100002 und des Funktionsbereichs 122.002 des Programms 122 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um die Verpflichtungen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags für die Beratung einzugehen und die entsprechenden Ausgaben festzustellen;

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 92.000 EUR vom Programm 001 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 122 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Haushaltsplanadressen der Programme 001 und 122 der Organisationsbereiche 10...

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