7. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur zeitweiligen und außerordentlichen Ausführung, im Rahmen der Gesundheitskrise, des Dekrets vom 19. Januar 2017 über die Tarifmethodik, die auf die Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen anwendbar ist

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 17. März 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die Wallonische Regierung im Rahmen der COVID-19-Gesundheitskrise;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Januar 2017 über die Tarifmethodik, die auf die Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen anwendbar ist;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Dezember 2019 zur zeitweiligen und außerordentlichen Ausführung des Dekrets vom 19. Januar 2017 über die Tarifmethodik, die auf die Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen anwendbar ist;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund der von der CWAPE am 20. April 2020 gegebenen Stellungnahme über die Auswirkungen der Krise auf das effektive Inkrafttreten des "Prosumer"- Tarifs;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1 Absatz 1;

In Erwägung der dadurch begründeten Dringlichkeit, dass die in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Dezember 2019 zur zeitweiligen und außerordentlichen Ausführung des Dekrets vom 19. Januar 2017 über die Tarifmethodik, die auf die Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen anwendbar ist, vorgesehene Frist abgelaufen ist einerseits, und dass es andererseits Anlass gibt, vor der Anwendung des "Prosumer"-Tarifs rasch Maßnahmen zu treffen, um gleichzeitig sicherzustellen, dass die Verteilernetzbetreiber vernünftig in...

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