7. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 42 § 4 des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Vermutung des Vorliegens einer Zulassung in der Eigenschaft einer als Berufsverband oder Berufsdachverband zugelassenen VoG - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 2021 zur Ausführung von Artikel 42 § 4 des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Vermutung des Vorliegens einer Zulassung in der Eigenschaft einer als Berufsverband oder Berufsdachverband zugelassenen VoG.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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7. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 42 § 4 des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Vermutung des Vorliegens einer Zulassung in der Eigenschaft einer als Berufsverband oder Berufsdachverband zugelassenen VoG

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, des Artikels 42 § 4;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.029/2 des Staatsrates vom 13. April 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 11. Juni 2019 über die Zulassung von VoGs als Berufsverband oder Berufsdachverband;

In der Erwägung, dass für Berufsverbände oder Berufsdachverbände, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen bestehen, vermutet wird, dass sie in der Eigenschaft einer als Berufsverband oder Berufsdachverband zugelassenen VoG zugelassen sind, und dass der für Mittelstand zuständige Minister diese Vermutung widerlegen kann;

Dass es dem König obliegt, die Modalitäten in Bezug auf die Widerlegung dieser Vermutung zu bestimmen;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers des Mittelstands

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

1. Gesetz: das Gesetz vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

2. Gesetzbuch: das Gesetzbuch der Gesellschaften...

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