7. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 11 des Organisationsbereichs 14 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.01 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen des Programms Interreg V Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg V Nordwesteuropa;

Zielrichtung 2: Verringerung der Kohlenstoffemissionen

Bezeichnung: Green WIN;

Träger: Uliège (HECE);

Basisartikel: 43.01.11;

Ausgabeermächtigungen: 73.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IB 1 203000 00657;

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Artikel 1 - Es...

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