7. DEZEMBER 2020 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 03, 04, 08, 11, 12, 13, 21 und 31 der Organisationsbereiche 10, 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 30. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.05 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Selbstständigen und Unternehmen, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, zu unterstützen,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 131.400.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 121.400.000 EUR von den Programmen 01 02, 03, 04, 08, 11, 12, 13, 21 und 31 der Organisationsbereiche 10, 14, 15, 16, 17 und 18 auf das Programm 08 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01, 02, 03, 04, 08, 11, 12, 13, 21 und 31 der Organisationsbereiche 10, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt...

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