Décision judiciaire de Conseil d'État, 1 avril 2015

Date de Résolution 1 avril 2015
JuridictionVbis
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG

E N T S C H E I D

Nr. 230.717 vom 1. April 2015

  1. 210.450/Vbis-121

In der Rechtssache: 1. MEURER Erich, 2. MEURER Curt, 3. das Öffentliche Sozialhilfezentrum Sankt Vith, die alle ihr Domizil bei Herrn G. ZIANS und Frau A. HAAS, Rechtsanwälte, Aachener Strasse 76 4780 Sankt Vith, erwählt haben,

gegen:

den Belgischen Staat,

vertreten durch die Justizministerin,

Wahldomizil bei Herrn Bernard DERVEAUX, Rechtsanwalt, rue de l'Association 28 1000 Brüssel.

------------------------------------------------------------------------------------------------------ DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis,

Aufgrund der am 17. Oktober 2013 eingereichten Antragschrift, mit der Erich MEURER, Curt MEURER und das Öffentliche Sozialhilfezentrum Sankt Vith die Nichtigerklärung des Königlichen Erlasses vom 29. Mai 2013, womit die durch den Verwaltungsrat der gemeinnützigen Stiftung „Stiftung Th. MEURER“ beschlossene Änderung des Zwecks und der Tätigkeiten gebilligt wird, beantragen;

Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Replikschriftsätze;

Aufgrund des von Herrn WIMMER, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts;

Aufgrund der Notifizierung des Berichts an die Parteien und des letzten Schriftsatzes der klagenden Partei;

Vbis - 121d - 1/5

Aufgrund des Beschlusses vom 12. Dezember 2014 zur Untersuchung der Rechtssache durch eine aus einem einzigen Mitglied zusammengesetzte Kammer;

Aufgrund des den Parteien notifizierten Beschlusses vom 16. Dezember 2014, der die Sache auf die Sitzung vom 28. Januar 2015 um 14.30 Uhr anberaumt;

Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammerpräsident, in seinem Bericht;

Nach Anhörung der Bemerkungen von Herrn Guido ZIANS, Rechtsanwalt, der für die klagenden Parteien erscheint, und von Frau Miet CLAES, loco Herrn B. DERVEAUX, Rechtsanwältin, die für die beklagte Partei erscheint;

Nach Anhörung der gleichlautenden Stellungnahme von Herrn WIMMER, Erster Auditor;

Aufgrund des Titels VI Kapitel II der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass durch den Königlichen Erlass vom 17. Dezember 1981 die Rechtspersönlichkeit zugunsten der gemeinnützigen Einrichtung „Stiftung Theodor MEURER“ gewährt wird; dass die Satzung am 10. September 2005 und am 2. Januar 2008 geändert wurde;

In der Erwägung, dass am 22. März 2011 Erich MEURER, erster Kläger, als Rechtsnachfolger von Theodor MEURER, beim...

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