15. SEPTEMBER 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Juli 2015 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. April 2016 abgeänderten Fassung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in der insbesondere durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001, vom 12. August 2003, vom 19. Juli 2012 und vom 6. Januar 2014 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Februar 2014 über das kommunale Verkehrswegenetz;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Juli 2015 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. April 2016 abgeänderten Fassung;

Auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten und des Ministers für Raumordnung;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 3 Ziffer 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Juli 2015 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. April 2016 abgeänderten Fassung wird nach der Wortfolge "bezüglich der öffentlichen Straßen" die Wortfolge "unter Ausschluss der Ausführung des Dekrets vom 6.Februar 2014 über das kommunale Verkehrswegenetz" eingefügt.

Art. 2 - Artikel 6 desselben Erlasses wird durch Ziffer 12 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

12° die Ausführung des Dekrets vom 6.Februar 2014 über das kommunale Verkehrswegenetz.

Art. 3 - Der vorliegende Erlass tritt am Tage seiner...

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