17. MÄRZ 2016 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 12. August 2005 zur Festlegung von Sonderbestimmungen in Sachen Preise für den Sektor der Aufnahmeeinrichtungen für Betagte

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzes vom 22. Januar 1945 über die Wirtschaftsregelung und die Preise, Artikel 2 § 4 Absatz 1, abgeändert durch die Gesetze vom 23. Dezember 1969 und 30. Juli 1971;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. August 2005 zur Festlegung von Sonderbestimmungen in Sachen Preise für den Sektor der Aufnahmeeinrichtungen für Betagte;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 26. Oktober 2015;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 28. Oktober 2015;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.709/3 des Staatsrates, das am 17. Februar 2016 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

In Erwägung des Gutachtens des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe vom 16. Oktober 2015;

Auf Vorschlag des Ministers für Senioren;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In der Überschrift des Ministeriellen Erlasses vom 12. August 2005 zur Festlegung von Sonderbestimmungen in Sachen Preise für den Sektor der Aufnahmeeinrichtungen für Betagte wird das Wort "Betagte" ersetzt durch das Wort "Senioren".

Art. 2 - Artikel 1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  1. die Nummern 1 und 2 werden wie folgt ersetzt:

    1. Minister: der für die Seniorenpolitik zuständige Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

    2. Aufnahmeeinrichtungen für Senioren: die im Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime erwähnten Betreuungsangebote, Seniorenresidenzen sowie gewisse vom Minister bestimmte Pilotprojekte

    ,

  2. folgende Nummer 6 wird eingefügt:

    6. Fachbereich: der für Senioren zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

    Art. 3 - In Artikel 2 desselben Erlasses wird das Wort "Betagte" ersetzt durch das Wort "Senioren".

    Art. 4 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  3. in Paragraf 1 wird die Wortfolge "per Einschreiben mit Rückschein an den Preisdienst, boulevard du Roi Albert II/Koning Albert II-laan 16, 1000 Brüssel" ersetzt durch die Wortfolge "an den Fachbereich";

  4. in Paragraf 2 Absatz 2 wird die Wortfolge "Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie" ersetzt durch das Wort "Fachbereich";

  5. Paragraf 2 Absatz 3 wird aufgehoben.

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