28. APRIL 2016 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. März 2014 zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 1, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 18. Juli 1990;

Aufgrund des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, Artikel 3 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2009 zur Schaffung eines Rates für Erwachsenenbildung, Artikel 2 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 13. März 2014 zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung;

Aufgrund des Vorschlags der AVES Ostkantone VoG vom 29. Februar 2016;

Auf Vorschlag des für Erwachsenenbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Nummer 2 der Anlage zum Erlass der Regierung vom 13. März 2014 zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung, ersetzt durch den Erlass der Regierung...

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