26. MAI 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

In Erwägung der Auflösung der Vereinigung "CRIOC";

In Erwägung des Rücktritts mancher Mitglieder innerhalb der Vereinigungen "FUGEA", "COMEOS" und "IEW";

In Erwägung der Notwendigkeit, die Vereinigung "CRIOC" zu ersetzen;

In Erwägung der Notwendigkeit, die neuen Mitglieder zu ernennen;

In Erwägung des am 22. März 2016 auf der Website der Wallonischen Region veröffentlichten Bewerberaufrufs;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums wird wie folgt abgeändert:

  1. Matthias Gosselin, ausscheidendes stellvertretendes Mitglied (FUGEA), wird durch Yves Vandevoorde ersetzt, der das Mandat zu Ende führt;

  2. Gérard de Laminne de Bex, ausscheidendes effektives Mitglied (COMEOS), wird durch Charles Louis Petit ersetzt, der das Mandat zu Ende führt; Charles Louis Petit, stellvertretendes Mitglied, wird durch Nathalie De Greve ersetzt, die das Mandat zu Ende führt;

  3. Marie Cors, ausscheidendes stellvertretendes Mitglied (IEW), wird durch Gaëlle Warnant ersetzt, die das Mandat zu Ende führt;

  4. die...

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