26. MAI 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Hohen Rates für den Fischfang ('Conseil supérieur wallon de la Pêche') sowie seines Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 24 bis 26;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juni 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des am 8. Januar 2016 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichen Aufrufs an die Bewerber;

Aufgrund der Mitteilung des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Fischerei gehört, die die Unmöglichkeit begründet, die Vorschrift von Artikel 3 des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen zu beachten; diese Mitteilung wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juni 2014 zur Ausführung des oben erwähnten Dekrets eingereicht;

In der Erwägung, dass keine Bewerbungen von Frauen für die von den Fischer- und Fischzüchtervereinen zu vergebenden Stellen vorliegen;

In der Erwägung, dass keine Bewerbungen für die von dem Wallonischen hohen Rat für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature") und dem Hohen Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region ("Conseil supérieur wallon des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne") zu vergebenden Stellen vorliegen;

In der Erwägung, dass es deshalb unmöglich ist, die Vorschrift von Artikel 3 des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen zu erfüllen,

Auf Vorschlag des Ministers für Natur und ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die folgenden Personen werden als Mitglieder des Hohen Rates für den Fischfang ernannt, und zwar als:

  1. Mitglieder, die die verschiedenen wallonischen Zwischeneinzugsgebiete und Fischervereine sowie die nachstehenden Fischfangarten vertreten:

    1. Stippfischen (fünf Mitglieder);

      - effektives Mitglied (Zwischeneinzugsgebiet der Dender): Herr Emile Battard, rue Notre-Dame 12, 7322 Pommeroeul;

      - stellvertretendes Mitglied (Zwischeneinzugsgebiet der Dender): Herr Michel Dedessuslesmoustier, chemin de Mons à Gand 88...

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