6. SEPTEMBER 2018 - Dekret zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommen vom 29. Dezember 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte und der Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Dekret regelt aufgrund von Artikel 138 der Verfassung Angelegenheiten, die in den Artikeln 127 und 128 der Verfassung erwähnt werden.

Art. 2 - Das Zusammenarbeitsabkommen vom 29. Dezember 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte und der Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind, wird gebilligt.

Art. 3 - Vorliegendes Dekret tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 6. September 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst

und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien,

Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung...

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