6. SEPTEMBER 2018 - Dekret zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 31. Juli 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Änderung des Königlichen Erlasses vom 12. August 1985 zur Ausführung des Artikels 62, § 5 des Allgemeinen Familienbeihilfengesetzes und der Änderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 1965 über die Familienbeihilfen zugunsten bestimmter, vom Staat entlohnter Personalkategorien und der Personalmitglieder des Einsatzkaders und der Verwaltungs- und Logistikkaders der lokalen Polizei (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Dekret regelt aufgrund von Artikel 138 der Verfassung Angelegenheiten, die in den Artikeln 127 und 128 der Verfassung erwähnt werden.

Art. 2 - Das Zusammenarbeitsabkommen vom 31. Juli 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Änderung des Königlichen Erlasses vom 12. August 1985 zur Ausführung des Artikels 62, § 5 des Allgemeinen Familienbeihilfengesetzes und der Änderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 1965 über die Familienbeihilfen zugunsten bestimmter, vom Staat entlohnter Personalkategorien und der Personalmitglieder des Einsatzkaders und der Verwaltungs- und Logistikkaders der lokalen Polizei, wird gebilligt.

Art. 3 - Vorliegendes Dekret tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 6. September 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst

und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien,

Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y...

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