6. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über eine Wirtschaftsbelebung durch Digitalisierung im Rahmen von REACT-EU, Scheck 'Strategische Implementierung'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, und die sich daraus ergebenden delegierten Rechtsakte;

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Aufgrund des Dekrets vom 28. November 2013 zur Einrichtung der Agentur für Unternehmen und Innovation, kurz A.U.I, in seiner durch das Dekret vom 4. Mai 2017 abgeänderten Fassung, Artikel 1 § 2 Absatz 3, Ziffern 3 und 9;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2022 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, Artikel 48;

Aufgrund des Berichts vom 25. Januar 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 9. Februar 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 17. März 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 22. April 2022 abgegebenen Stellungnahme der Datenschutzbehörde Nr. 71/2022;

Aufgrund des am 19. September 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 72.101/2 des Staatsrats;

In Erwägung des Beschlusses Nr. C (2014) 8190 final der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2014 zur Genehmigung des Partnerschaftsabkommens für Belgien, in der abgeänderten Fassung;

In Erwägung des Beschlusses Nr. C (2014) 9934 final der Europäischen Kommission vom 16. Dezember 2014 zur Genehmigung des operationellen Programms EFRE 2014-2020 für die Wallonie, in der abgeänderten Fassung;

In Erwägung des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 59;

In Erwägung des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 28. November 2013 zur Genehmigung der Ergänzung zur Programmplanung, in der abgeänderten Fassung;

In Anbetracht der Tatsache, dass es nach der COVID-19-Krise, die zahlreiche wallonische Sektoren und Unternehmen geschwächt hat, angebracht ist, die Wirtschaftsbelebung zu unterstützen, die unweigerlich über eine Digitalisierung und Absicherung der Prozesse erfolgen muss;

In Erwägung der zusätzlichen Mittel, die von der Europäischen Union als Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas, Initiative REACT-EU, vorgesehen sind, vorgesehen sind zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft;

In Erwägung der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 11. März 2021 und vom 6. Mai 2021 über die Umsetzung von REACT-EU in der wallonischen Region;

In der Erwägung, dass der Beschluss der Wallonischen Regierung vom 1. Juli 2021 bezüglich der Umsetzung von REACT-EU in der wallonischen Region und der Änderung des operationellen Programms "Wallonien 2020.EU" und seiner Ergänzung zur Programmplanung, die von nun an eine Maßnahme 8.2 "Unterstützung des digitalen Aufbaus der KMU" beinhaltet, in deren Rahmen eine neue Prämie für die Digitalisierung eingeführt werden soll, in Erwägung gezogen wird;

In der Erwägung, dass die Schecks im Zusammenhang mit dem Themenbereich der "Wirtschaftsbelebung durch Digitalisierung" zum Ziel haben, zu einer Begrenzung der Auswirkungen der Gesundheitskrise auf die Wirtschaft beizutragen, indem sie zu einer verstärkten und sichereren Nutzung digitaler Werkzeuge und Kanäle anregen, um die Geschäftsstrategie und die digitale Positionierung des Angebots der wallonischen Unternehmen und Wirtschaftsakteure zu entwickeln; dass diese Schecks somit zu den Zielen der wirtschaftlichen Belebung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung des...

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