6. MAI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Einrichtung eines Basiskonzertierungsausschusses für den autonomen Hafen Centre-Ouest

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Organisation der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, Artikel 10 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 19. Juli 1983;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Organisation der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, Artikel 34, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007, Artikel 38, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 und Artikel 97bis, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 2. August 1990 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 8. Mai 2001;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen;

Aufgrund des Dekrets vom 1. April 1999 zur Gründung des autonomen Hafens Centre-Ouest;

Aufgrund der am 23. April 2021 abgegebenen Stellungnahme Nr. 67 des hohen Konzertierungsausschusses;

In der Erwägung, dass der autonome Hafen Centre-Ouest über ein eigenes Personal verfügt;

In der Erwägung, dass sein Verwaltungsrat in dessen Sitzung vom 5. Februar 2021 beschlossen hat, einen Basiskonzertierungsausschuss zu bilden;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Es wird ein Basiskonzertierungsausschuss für den autonomen Hafen Centre-Ouest eingerichtet.

Art. 2 - Die Vertretung der Behörde innerhalb des...

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