6. JULI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms.

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 38, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007 und abgeändert durch die Dekrete vom 27. März 2014 und 11. März 2016, Artikel 39 § 1, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007 und abgeändert durch die Dekrete vom 27. März 2014, 11. April 2014 und 11. März 2016;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Juni 2016 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 28. September 2016;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der dadurch besonders begründeten Dringlichkeit, dass der Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Juni 2016 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms infolge einer am 20. Oktober 2016 eingetretenen Änderung am Datum seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft getreten ist;

In der Erwägung, dass in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Juni 2016 kein Übergangszeitraum vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass die von der Änderung betroffenen Personen aufgrund des fehlenden Übergangszeitraums nicht optimal informiert werden konnten, und dass die Erzeuger an manchen Standorten nicht in der Lage waren, innerhalb dieser knappen Fristen Anträge einzureichen;

Auf Vorschlag des Ministers für Energie;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 -...

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