6 JUIN 2019. - Arrêté royal introduisant un régime d'option pour les associations sans personnalité juridique. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 6 juin 2019 introduisant un régime d'option pour les associations sans personnalité juridique (Moniteur belge du 14 juin 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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6. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Optionssystems für Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber einen neuen Artikel 5/2 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 eingefügt, der es ermöglichen soll, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die auf einem ausländischen Konto bezogen worden sind und für die kein Mobiliensteuervorabzug einbehalten worden ist, fortan der Einkommensteuer unterliegen.

In diesem neuen Artikel ist nämlich vorgesehen, dass Einkünfte aus beweglichen Gütern, die von einer Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit auf einem Konto dieser Vereinigung bezogen worden sind, zu Lasten des Einwohners des Königreichs, der über die Unterschriftsbefugnis für dieses Konto verfügt, besteuert werden.

Der Gesetzgeber hatte jedoch nicht zum Ziel, durch diese Maßnahme von Übernahmen von Mandaten in politischen Organisationen, Gewerkschaften, Pfarrwerken, Jugendbewegungen, Freizeitvereinen oder Kulturvereinen abzuhalten.

Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Vereinigungen die Möglichkeit gegeben zu verhindern, dass die von den Vereinigungen bezogenen Einkünfte bei den ermächtigten Personen, die die Konten verwalten, steuerpflichtig sind.

Der Gesetzgeber hat nämlich diesen Vereinigungen die Möglichkeit geboten, sich freiwillig der Steuer der juristischen Personen zu unterwerfen, sodass die steuerlich transparente Steuer nicht mehr zu Lasten dieser Einwohner des Königreichs anwendbar sein wird.

Mit vorliegendem Entwurf sollen also auch die praktischen Modalitäten für diese freiwillige Steuerpflicht festgelegt werden.

Die Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit wird die freiwillige Steuerpflicht anhand eines Briefes geltend machen können, in dem die Option für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen Personen mitgeteilt wird. Die Steuer der juristischen Personen wird auf diese Vereinigung ab dem Besteuerungszeitraum anwendbar sein, in dem ein Brief meiner Verwaltung zugestellt worden ist. Diese Wahl gilt für einen Zeitraum von sechs Besteuerungszeiträumen. Bei Ablauf dieser Frist wird die Vereinigung diese Wahl erneut per Brief mitteilen müssen, wenn sie weiterhin für die Steuerpflicht hinsichtlich der Steuer der juristischen Personen optieren möchte.

Der Brief muss dem zuständigen Direktor der direkten Steuern übermittelt werden. Die Adresse kann über den...

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