6. FEBRUAR 2023 - Ministerieller Erlass zur Erneuerung der Zulassung von Einrichtungen für die Natur- und Forsterziehung

Die Ministerin für Natur,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, insbesondere des Artikels 31bis, eingefügt durch das Dekret des Regionalrats vom 28. Juni 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Februar 2002 über die Zulassung der Einrichtungen für die Natur- und Forsterziehung und die Gewährung von Zuschüssen für ihre Aktivitäten im Bereich der Ausbildung und der Sensibilisierung für das wallonische Naturerbe;

Aufgrund des Antrags der Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, in der Erwägung, dass sie die Bedingungen nach Artikel 3 und 4 des vorerwähnten Erlasses erfüllen;

Aufgrund der am 23. Dezember 2022 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Zulassungsausschusses,

Beschliesst:

Einziger Artikel - Die Zulassung als Einrichtung für die Natur- und Forsterziehung wird den nachstehenden Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gewährt:

Zulassung Nr. Bezeichnung der VoG/...

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