6. FEBRUAR 2020 - Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.6 § 2, abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019, sowie Artikel R.I.6-1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Dezember 2019;

Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Auf Vorschlag des für Raumordnung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Folgende Personen werden als Mitglieder der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden bestellt:

  1. Frau Annelie Klasen-Habeney als Mitglied und Frau Nathalie Bodarwé als Ersatzmitglied;

  2. Herr Renaud Daele als Mitglied und Herr Andy Fank als Ersatzmitglied;

  3. Herr Ralph Schröder als Mitglied und Herr David Schmitz als Ersatzmitglied;

  4. Herr Rudolf Aussems als Mitglied und N.N. als Ersatzmitglied;

  5. Frau Tatjana Cormann als Mitglied und Frau Maike Scholz als Ersatzmitglied, wenn die Beschwerde ein in Artikel D.IV.14.1 oder D.IV.14.2 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung genanntes Gut betrifft.

Art. 2 - Herr Leonhard Neycken wird als Vorsitzender und N.N...

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