6. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Einführung einer freien ergänzenden Altersversorgung für Lohnempfänger und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich ergänzende Altersversorgung - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 45 bis 50 und 52 des Gesetzes vom 6. Dezember 2018 zur Einführung einer freien ergänzenden Altersversorgung für Lohnempfänger und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich ergänzende Altersversorgung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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6. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Einführung einer freien ergänzenden Altersversorgung für Lohnempfänger und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich ergänzende Altersversorgung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

TITEL 4 - Steuerrechtliche Bestimmungen

KAPITEL 1 - Abänderungen des Einkommensteuergesetzbuches 1992

Art. 45 - In Artikel 34 § 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 28. April 2003 und abgeändert durch die Gesetze vom 27. Dezember 2004 und 8. Mai 2014, wird ein Buchstabe c/1) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"c/1) Beiträge und Prämien für eine freie ergänzende Pension für Lohnempfänger wie in Titel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2018 zur Einführung einer freien ergänzenden Altersversorgung für Lohnempfänger und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich ergänzende Altersversorgung erwähnt,".

Art. 46 - In Artikel 1451 Nr. 1 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 28. April 2003, werden die Wörter "Artikel 34 § 1 Nr. 2 Absatz 1 Buchstabe a) bis c)" durch die Wörter "Artikel 34 § 1 Nr. 2 Absatz 1 Buchstabe a) bis c/1)" ersetzt.

Art. 47 - Artikel 1453 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 28. Dezember 1992 und abgeändert durch die Gesetze vom 28. April 2003, 27. Dezember 2006 und 13. Dezember 2012, wird wie folgt abgeändert:

1. Zwischen Absatz 3 und Absatz 4, der Absatz 5 wird, wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Beziehen in Artikel 1451 Nr. 1 erwähnte persönliche Beiträge und Prämien sich auf eine freie ergänzende Pension für Lohnempfänger wie in Titel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2018 zur Einführung einer freien ergänzenden Altersversorgung für Lohnempfänger und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich ergänzende Altersversorgung erwähnt, dürfen die Jahresbeiträge die Plusdifferenz zwischen dem gemäß Artikel 3 § 2 Absatz 2 Buchstabe a) und § 3 des vorerwähnten Gesetzes...

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