6. AUGUST 2018 - Ministerieller Erlass, durch den der Fischfang in den fließenden Gewässern der Wallonischen Region, mit Ausnahme der fließenden Gewässer des Zwischeneinzugsgebiets der Dyle-Gette, aufgrund der großen Hitze vorübergehend untersagt wird

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 10 § 4 Ziffer 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Dezember 2016 über die Bedingungen für die Eröffnung der Fischfangsaison und die Modalitäten für die Ausübung des Fischfangs, Artikel 7 Ziffer 2 Buchstabe f und Anhang 3;

Aufgrund der Stellungnahmen der zugelassenen Fischereiverbände der Zwischeneinzugsgebiete der Schelde-Lys, der Dender, der Senne, der Dyle-Gette, der Haine, der Sambre, der Maas flussaufwärts, der Maas flussabwärts, der Lesse, der Amel und der Oise, die der Dienststelle Fischereiwesen am 6. August 2018 übermittelt wurden;

In der Erwägung, dass der Fischfang aufgrund der außergewöhnlichen...

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