5. SEPTEMBER 2018 - Gesetz zur Abänderung der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank und des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen hinsichtlich Beschwerden gegen bestimmte Beschlüsse der FSMA und der BNB in Bezug auf Finanzinstrumente und Zentralverwahrer - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 5. September 2018 zur Abänderung der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank und des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen hinsichtlich Beschwerden gegen bestimmte Beschlüsse der FSMA und der BNB in Bezug auf Finanzinstrumente und Zentralverwahrer.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
5. SEPTEMBER 2018 - Gesetz zur Abänderung der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank und des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen hinsichtlich Beschwerden gegen bestimmte Beschlüsse der FSMA und der BNB in Bezug auf Finanzinstrumente und Zentralverwahrer
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank
-
2 - [Abänderung von Artikel 36/22 des Gesetzes vom 22. Februar 1998 zur Festlegung des Grundlagenstatuts der Belgischen Nationalbank]
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
und die Finanzdienstleistungen
-
3 - In Artikel 122 Nr. 44 des Gesetzes vom 2. August 2002 über...
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