5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines Internierungsverfahrens - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 2018 zur Festlegung des Pauschaltarifs für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines Internierungsverfahrens, bestätigt durch das Gesetz vom 31. Juli 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Bestimmungen im Bereich Justiz.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

  1. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines Internierungsverfahrens

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    durch Artikel 6 des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006 wird der König ermächtigt, durch einen im Ministerrat beratenen Erlass eine allgemeine Ordnung der Gerichtskosten in Strafsachen festzulegen, in der die Liste der Gerichtskosten, deren Tarifierung und Zahlungs- und Beitreibungsverfahren bestimmt werden.

    Vorliegender Entwurf betrifft einen Teil dieser Liste, nämlich die Bestimmung der verschiedenen forensisch-psychiatrischen Untersuchungen, die in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung erforderlich sind, und die diesbezügliche Tarifierung.

    Die Tarife im vorliegenden Erlass gelten ausschließlich für die psychiatrischen Untersuchungen, die im Rahmen des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung erforderlich sind. Sie gelten nicht für Untersuchungen in Anwendung des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Schutz der Person des Geisteskranken, weil es sich um einen spezifischen Tarif handelt für zwar vergleichbare Untersuchungen durch dieselben Ärzte, aber mit völlig anderem Ziel (zivil und privat, beziehungsweise strafrechtlicher und öffentlicher Rahmen) und Folgen (hier keine Freiheitsentziehung).

    Die derzeit geltenden Tarife für Gutachten in Strafsachen sind dem Rundschreiben 131quater über die Gerichtskosten in Strafsachen als Anlage beigefügt. Die Tarifstruktur ist veraltet, archaisch formuliert, zu detailliert und unpräzise.

    Mängel des jetzigen Systems

    Das bestehende System berücksichtigt noch nicht die grundlegenden Reformen, die die Internierung durch das neue Gesetz erfahren hat, das 2014 angenommen und seitdem noch zweimal angepasst wurde, um der Wirklichkeit vor Ort Rechnung zu tragen. Es berücksichtigt auch nicht die kürzlich eingeführte Funktion des forensischen Psychiaters (Art. 1 Nr. 1).

    Auf den strafrechtlichen Aspekt ist besser eingegangen worden, wobei der Schwerpunkt auf dem Haushaltsrahmen und der Qualität der Untersuchungen liegt. So wird deutlich, dass an die psychiatrische Untersuchung Bedingungen geknüpft sind, wie zum Beispiel die maximale Anzahl der Sitzungen, die dafür aufgewendet werden dürfen.

    Statistiken

    Zurzeit gibt es außer den gerichtlichen Statistiken keine Statistiken über die Anzahl der Untersuchungen von Personen, die möglicherweise interniert werden müssen. Diese Statistiken beziehen sich nur auf die Anzahl Verurteilungen für eine Reihe vorab festgelegter rechtlicher Qualifizierungen und sagen daher nichts über das angewandte Verfahren, die aufgewendeten Sachverständigenkosten, den Verlauf der Sachen, für die die Verfolgung aus verschiedenen Gründen eingestellt wurde oder in denen keine Internierung, sondern eine Verurteilung zu einer Strafe beschlossen wurde, die Begleitung des Internierten, und so weiter... Wir wissen also nur pro Bereich oder Bezirk und pro Jahr wie viele Internierungen in Urteilen für bestimmte Kategorien von Straftaten verkündet worden sind. Darüber hinaus müssen Doppelzählungen berücksichtigt werden in den Fällen, in denen jemand wegen mehrerer Verstöße gleichzeitig verurteilt wurde.

    Nur zur Veranschaulichung: Im Jahr 2015 wurde in 826 Urteilen eine Internierung verkündet. In den vergangenen Jahren schwankte diese Zahl ziemlich konstant zwischen 667 und 1050, mit einem Durchschnitt von 840 pro Jahr.

    Was die Kosten betrifft, die für psychiatrische Gutachten im Rahmen des Gesetzes über die Internierung anfallen, zeigen die folgenden Zahlen den jährlichen Gesamtbetrag, der für Gerichtskosten ausgegeben wird. Diese Zahl bezieht sich auf alle Formen der psychiatrischen Untersuchung zusammen, das heißt auf viel mehr Sachen als in der oben erwähnten Verurteilungsstatistik. Sie umfasst alle von den Gerichtsbehörden angeordneten Untersuchungen von Verdächtigen, um festzustellen, ob sie für eine Internierung in Frage kommen...

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