5. MAI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung der AIEG als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brunehaut, unter der aufschiebenden Bedingung des Erhalts des Eigentums- oder Nutzungsrechts über die Infrastrukturen und Ausrüstungen des Netzes und zur Verlängerung der Bestimmung von ORES Assets unter der auflösenden Bedingung, dass die AIEG dieses Recht erlangt

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, nachstehend "Elektrizitätsdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 bezüglich der Netzbetreiber, nachstehend "EWR VNB Elektrizität" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003, durch den die Interkommunale IEH für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Erlasses, d.h. dem 26. Februar 2003 als Netzbetreiber (nachstehend "VNB" genannt) für Elektrizität für das Gebiet der Gemeinde Brunehaut bestimmt wird;

Aufgrund des Zusammenschlusses der IEH mit anderen Interkommunalen, die Betreiber von Verteilernetzen sind, durch Gründung einer neuen Gesellschaft (ORES Assets) und der Übertragung dieser Bestimmung als VNB von Rechts wegen auf ORES Assets durch die Wirkung von Artikel 10 des Elektrizitätsdekrets;

Aufgrund der durch den Wallonischen Minister für Energie veröffentlichten Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 bezüglich der Erneuerung der Bestimmung der Betreiber von Verteilernetzen für Elektrizität und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0033 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des am 6. Juli 2021 im Anzeiger der Ausschreibungen von der Gemeinde Brunehaut veröffentlichten und den Betreibern der Elektrizitätsverteilernetze, die in der Wallonischen Region aktiv sind, übermittelten öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Elektrizitätsverteilernetzes auf deren Gebiet;

Aufgrund der von AIEG und ORES Assets infolge dieses Aufrufs eingereichten Bewerbungen;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Brunehaut vom 6. Dezember 2011 durch den die AIEG für eine Dauer von zwanzig Jahren ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes auf dessen Gebiet vorgeschlagen wurde;

Aufgrund der Bewerbungsakte der AIEG für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Brunehaut, die der CWaPE durch ein Schreiben vom 15. Februar 2022 übermittelt und am selben Tag erhalten wurde;

Aufgrund der Bekanntmachung CD-22c24-CWaPE-0894 der CWaPE, die am 24. März 2022 abgegeben und am 25. März 2022 erhalten wurde;

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