5. MAI 2019 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Strafsachen und im Bereich Kulte sowie zur Abänderung des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe und des Sozialstrafgesetzbuches - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 111, 112, 118 und 119 des Gesetzes vom 5. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Strafsachen und im Bereich Kulte sowie zur Abänderung des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe und des Sozialstrafgesetzbuches.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

  1. MAI 2019 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Strafsachen und im Bereich Kulte sowie zur Abänderung des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe und des Sozialstrafgesetzbuches

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    (...)

    KAPITEL 10 - Abänderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches

    Art. 111 - In das Mehrwertsteuergesetzbuch wird ein Artikel 73bis/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    "Art. 73bis/1 - Um zu vermeiden, dass ein Verurteilter einer übermäßig schweren Strafe unterworfen wird, berücksichtigt der Richter bei der Strafzumessung die geschuldeten administrativen Geldbußen.

    Artikel 42 Nr. 3 des Strafgesetzbuches ist nicht anwendbar auf die Vermögensvorteile, die unmittelbar aus den steuerrechtlichen Straftaten gezogen wurden, auf die Güter und Werte, die an ihre Stelle getreten sind, und auf die Einkünfte aus diesen investierten Vorteilen, wenn die Forderung der Steuerverwaltung für begründet erklärt wird und zu einer tatsächlichen Zahlung dieser vollständigen Forderung geführt hat."

    Art. 112 - Artikel 74 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 4. August 1986 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. April 2016, wird wie folgt abgeändert:

  2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Absatz 2" durch die Wörter " § 2" ersetzt.

  3. Paragraph 2 Absatz 2 wird wie folgt ersetzt:

    "Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie in Bezug auf Handlungen, von denen sie während der in Artikel 29 § 3 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches erwähnten Konzertierung Kenntnis genommen hat, Strafverfolgung einleitet oder nicht, und zwar binnen drei Monaten ab der in Artikel 29 § 3 Absatz 1 desselben Gesetzbuches erwähnten ursprünglichen Anzeige."

  4. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter "Absatz 3" durch die Wörter " § 3 Absatz 2" ersetzt.

    (...)

    KAPITEL 14 - Abänderungen des Einkommensteuergesetzbuches 1992

    Art. 118 - In das Einkommensteuergesetzbuch 1992 wird ein Artikel 450bis mit folgendem...

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