5 FEVRIER 2019. - Arrêté royal relatif à la comparabilité des frais des services liés à un compte de paiement et à l'indication des frais et des services non liés à un compte de paiement. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 5 février 2019 relatif à la comparabilité des frais des services liés à un compte de paiement et à l'indication des frais et des services non liés à un compte de paiement (Moniteur belge du 19 février 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass über die Vergleichbarkeit von Entgelten für die mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste und die Angabe der Entgelte und der nicht mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, der Artikel VI.7 und VI.89 § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013, und des Artikels VII.4/1 § 1 Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2017;

    Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2017 zur Abänderung von Bestimmungen über Zahlungskonten und Zahlungsdienste in verschiedenen Büchern des Wirtschaftsgesetzbuches und zur Einfügung solcher Bestimmungen in diese Bücher, des Artikels 32 Absatz 2;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1995 über die Angabe der Tarife von homogenen Finanzdienstleistungen;

    Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB vom 18. September 2018;

    Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses "Verbraucherschutz" vom 28. September 2018;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.571/1 des Staatsrates vom 28. November 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    In der Erwägung, dass eine Verpflichtung besteht, eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste für Verbraucher zu erstellen;

    In der Erwägung, dass diese Liste die standardisierten Begriffe und Begriffsbestimmungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/32 der Kommission vom 28. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die standardisierte Unionsterminologie für die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste enthalten muss, um Transparenz und eine tatsächliche Vergleichbarkeit der Entgelte für die von den Verbrauchern erworbenen Dienste zu gewährleisten;

    In der Erwägung, dass die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Dienste und der damit verbundenen Entgelte auch durch die Verpflichtung der Zahlungsdienstleister gewährleistet wird, die Präsentationsformate und gemeinsamen Symbole zu verwenden, die bestimmt sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/33 der Kommission vom 28. September 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das standardisierte Format für die Präsentation der Entgeltaufstellung und des betreffenden gemeinsamen Symbols gemäß der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/34 der Kommission vom 28. September 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das standardisierte Format für die Entgeltinformation und des betreffenden gemeinsamen Symbols gemäß der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates;

    In der Erwägung, dass die Zahlungsdienstleister den Verbrauchern eine Entgeltinformation bereitstellen müssen, in der insbesondere die Dienste aus der Liste und die verlangten Entgelte angegeben sind;

    In der Erwägung, dass die...

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