4. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

In der Erwägung, dass die durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 26. Mai 2016, erteilten Mandate am 14. Mai 2017 enden;

In Erwägung der Notwendigkeit, neue Mitglieder zu ernennen;

In Erwägung des am 17. März 2017 auf den Internetseiten der Wallonischen Region erfolgten Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für die Ernennung der von den Vereinigungen vorgeschlagenen Mitglieder,

Beschließt :

Artikel 1 - Als Mitglieder des Erzeugerkollegiums werden von der Wallonischen Regierung bezeichnet:

Wallonische landwirtschaftliche Vereinigungen Effektive Mitglieder Stellvertretende MitgliederBauernbund Herr Roger Croe Herr Raymond GeibenFUGEA Frau Gwenaëlle Martin Herr Yves VandevoordeFWA Frau Ana Granados Chapatte Herr Alain MasureVereinigungen des Sektors der Land- und Ernährungswirtschaft Effektive Mitglieder Stellvertretende MitgliederFEVIA Wallonie Frau Anne Reul Herr Patrick Schifflers (Fleisch)SCAR- SYNAGRA Herr Eric Walin Herr Jean-Pierre DumoulinVereinigung des Vertriebssektors Effektives Mitglied Stellvertretendes MitgliedCOMEOS Herr Charles Petit Frau Nathalie De...

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