4. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, insbesondere des Artikels 187, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Benennung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund des Beurteilungsberichts über die Auswirkungen der Maßnahme auf die jeweilige Situation der Frauen und der Männer, datiert vom 4. Mai 2017, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007 und vom 20. Juni 2013, werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. in Ziffer 1 Buchstabe a wird Herr Daniel Thomas, Generalinspektor, durch Herrn Pierre-Yves Bolen, Direktor, als effektiver Beisitzer ersetzt;

  2. in Ziffer 1 Buchstabe c wird Frau Stéphanie Scailquin, Attachée, durch Herrn Julien Van Nuffelen, Attaché, als effektiver Beisitzer ersetzt;

  3. in Ziffer 2 Buchstabe b wird Frau Marie-Claire Thibert, Erste Attachée (IFAPME), durch Herrn Young Vandevoorde, Direktor, als effektiver Beisitzer ersetzt.

    Art 2 - In Artikel 4 desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Juni 2013, werden folgende Änderungen vorgenommen:

  4. in Ziffer 1 Buchstabe b wird...

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