4. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausdehnung der geographischen Zone der allgemeinen Naturkatastrophe im Rahmen der starken Niederschläge und Überschwemmungen vom 6., 7. und 8. Juni 2016

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 6 § 1 II Ziffer 5, abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Wiedergutmachung bestimmter durch Naturkatastrophen an Privatgütern verursachter Schäden, Artikel 2 § 1 Ziffer 1 und § 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung 6. Oktober 2016, durch den die starken Niederschläge, Überschwemmungen und Hagelschauer vom 6., 7. und 8. Juni 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung dieser Naturkatastrophe;

Aufgrund des föderalen ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung allgemeiner Naturkatastrophen;

Aufgrund des Antrags der Bürgermeister der Gemeinden Antoing, Ath, Brunehaut, Lontzen, Nivelles, Pepinster und Tournai bezüglich des Umfangs der durch die starken Niederschläge und Überschwemmungen verursachten Schäden;

In der Erwägung, dass das Naturereignis, das durch den vorerwähnten Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2016 als allgemeine Naturkatastrophe anerkannt wurde, ebenfalls das Gebiet dieser Gemeinden ganz oder teilweise getroffen hat;

In Erwägung der Angaben und Gutachten des Königlichen Meteorologischen Instituts von Belgien vom 11., 12. und 17. Oktober 2016 über das oben genannte Naturereignis;

In Erwägung der am 25. Oktober 2016, 26. Oktober 2016, 8. Dezember 2016 und 8. März 2017 vom regionalen Krisenzentrum der Wallonie verfassten technischen Berichte;

In Erwägung des außergewöhnlichen Charakters, den die starken Niederschläge und Überschwemmungen vom 6., 7. und 8. Juni 2016 im Sinne des ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006 aufweisen;

Aufgrund der am 27. April 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Auf Vorschlag des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Anerkennung der allgemeinen Naturkatastrophen gehört;

Nach...

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