4. FEBRUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung der Stadt Eupen als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4700 Eupen, Bergstraße 51 (Wohnhaus)

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen,

Aufgrund des Dekrets vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, Artikel 5, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags auf Anerkennung als Träger einer Notaufnahmewohnung der Stadt Eupen vom 27. November 2020;

In Erwägung des ausführlichen Abschlussberichtes der Stadt Eupen samt Fotobericht zur Neugestaltung sowie der Abnahmebescheinigungen der Gesellschaften AIB Vinçotte und RESA nach Erneuerung der Elektro- und Gasinstallation,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Stadt Eupen wird auf unbestimmte Dauer als Träger einer Notaufnahmewohnung, gelegen in 4700 Eupen, Bergstraße 51 (Wohnhaus), anerkannt.

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