4. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 09 und dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 23. November 2020;

Aufgrund der am 12. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.09 des Programms 08 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um im Rahmen der COVID-19-Gesundheitskrise bestimmte Wirtschaftsakteure im touristischen Sektor zu unterstützen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 300.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 08 des Organisationsbereichs...

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