31. MAI 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 12. Februar 1999 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 31. Mai 2021 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 12. Februar 1999 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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31. MAI 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 12. Februar 1999

über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln

Der Minister der Landwirtschaft,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung;

Aufgrund des Gesetzes vom 11. Juli 1969 über die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht, des Artikels 2 § 1 Nr. 1 und 2, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Dezember 1998 und 5. Februar 1999;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Juni 2011 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, des Artikels 4 § 1;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 12. Februar 1999 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. August 2020;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.191/1 des Staatsrates vom 30. April 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass nur eine begrenzte Anzahl der in Anlage II aufgeführten Zusatzstoffe in Erwartung ihrer Zulassung auf europäischer Ebene noch gemäß den dort aufgenommenen Bestimmungen in den Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, für die eine Zulassung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt worden ist und die demzufolge in dem auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichten Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe aufgenommen sind,

Erlässt:

Artikel 1...

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