31. JULI 2020 - Gesetz zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand und zur Gerichtskostenhilfe durch Anhebung der in diesem Bereich geltenden Einkommenshöchstbeträge - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 31. Juli 2020 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand und zur Gerichtskostenhilfe durch Anhebung der in diesem Bereich geltenden Einkommenshöchstbeträge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

31. JULI 2020 - Gesetz zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zum weiterführenden juristischen Beistand und zur Gerichtskostenhilfe durch Anhebung der in diesem Bereich geltenden Einkommenshöchstbeträge

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches

Art. 2 - Artikel 508/13 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 und ersetzt durch das Gesetz vom 6. Juli 2016, wird aufgehoben.

Art. 3 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 508/13/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 508/13/1 - § 1 - Unter Vorbehalt internationaler oder nationaler Bestimmungen über die Gewährung ohne Auflagen von vollständig unentgeltlichem weiterführendem juristischem Beistand an bestimmte Personen verfügen nachstehende Personen über ungenügende Existenzmittel im Sinne von Artikel 508/13 Absatz 1 und können sie vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand in Anspruch nehmen:

1. Alleinstehende, die anhand eines Dokuments, das vom Büro für juristischen Beistand zu beurteilen ist, nachweisen, dass ihr monatliches Nettoeinkommen unter 1.226 EUR liegt,

2. Alleinstehende mit Person zu Lasten oder Personen, die mit ihrem Ehepartner oder mit jeglicher anderen Person, mit der sie einen Haushalt bilden, zusammenwohnen, wenn sie anhand eines Dokuments, das vom Büro für juristischen Beistand zu beurteilen ist, nachweisen, dass das monatliche Nettoeinkommen des Haushalts unter 1.517 EUR liegt.

Für die Festlegung des in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Einkommens wird ein Abzug von 20 Prozent vom Eingliederungseinkommen pro Person zu Lasten berücksichtigt.

Für die Festlegung des in Absatz 1 Nr. 1 und 2 erwähnten Einkommens werden die aus einer außergewöhnlichen Schuldenlast entstehenden Lasten sowie sonstige Existenzmittel, insbesondere Berufseinkünfte, Einkünfte aus unbeweglichen Gütern, Einkünfte aus beweglichen Gütern und verschiedene Einkünfte, Kapitalien, Vorteile sowie Zeichen und Indizien, die auf einen höheren Wohlstand schließen lassen als die angegebenen Existenzmittel, Familienbeihilfen und die einzige und eigene Wohnung ausgenommen, berücksichtigt.

Unter dem in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Zusammenwohnen ist die Situation zu verstehen, in der zwei oder mehrere Personen zusammen unter demselben Dach leben und Haushaltsangelegenheiten...

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