30. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 30. September 2020 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

30. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005

zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen, abgeändert durch das Gesetz vom 3. Juni 2018, Artikel 4 und Artikel 10 § 2 Nr. 2 und § 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 3. Juli 2020;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 13. Juli 2020;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.846/2/V des Staatsrates vom 27. Juli 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Die Dringlichkeit ist durch den Umstand begründet, dass es angesichts der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 angebracht erscheint, direkte Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, dass Eintrittskarten und Abonnements durch Nutzung digitaler Datenträger diesem Ziel entsprechen und dass angesichts der aktuellen Coronakrise diese Möglichkeit der digitalen Datenträger daher so schnell wie möglich bei den anstehenden Fußballspielen mit Publikum angewendet werden sollte;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 66/2020 der Datenschutzbehörde vom 7. August 2020;

Auf Vorschlag des Ministers der Sicherheit und des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen wird wie folgt abgeändert:

1. Nummer 9 wird wie folgt ersetzt:

"9. "Identitätsdokument": von einer amtlichen Behörde ausgestellte Dokumente, auf deren Grundlage die Identität des Inhabers festgestellt werden kann, nämlich nationale Personalausweise, international anerkannte Reisepässe oder rechtsgültige Ersatzdokumente,".

2. Eine Nr. 10 wird mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"10. "Königlichem Erlass vom 6. Juli 2013": den Königlichen Erlass vom 6. Juli 2013 zur Festlegung der in Fußballstadien einzuhaltenden Sicherheitsnormen."

Art. 2 - Artikel 2...

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