30. JUNI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2002 zur Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Fachkräften der Zahnheilkunde, die Inhaber der besonderen Berufsbezeichnung eines Allgemeinzahnarztes sind - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2002 zur Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Fachkräften der Zahnheilkunde, die Inhaber der besonderen Berufsbezeichnung eines Allgemeinzahnarztes sind.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

30. JUNI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2002 zur Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Fachkräften der Zahnheilkunde, die Inhaber der besonderen Berufsbezeichnung eines Allgemeinzahnarztes sind

Die Ministerin der Volksgesundheit,

Aufgrund des am 10. Mai 2015 koordinierten Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 88;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2002 zur Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Fachkräften der Zahnheilkunde, die Inhaber der besonderen Berufsbezeichnung eines Allgemeinzahnarztes sind;

Aufgrund der Stellungnahme des Rates der Zahnheilkunde vom 25. Mai 2020 und 29. Juni 2020;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. Juni 2020;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass die normalen Leistungen des klinischen Teils der Ausbildung "Allgemeinzahnarzt" ("dentiste généraliste" beziehungsweise "algemeen tandarts") wegen der Reorganisation der Zahnpflege infolge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 nicht immer möglich sind;

Dass das Praktikum für einen großen Teil der Anwärter Ende Juni 2020 endet;

Dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden muss über die mögliche Zulassung von Allgemeinzahnärzten, die ihr Praktikum abschließen, und über die verfügbaren Praktikumsplätze für neu beginnende Praktikanten;

Dass vorliegender Erlass daher schnellstmöglich veröffentlicht werden muss;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.669/2 des Staatsrates über Artikel 1, abgegeben am 25. Juni 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten...

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