30. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung gewährt werden - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 30. Juli 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung gewährt werden.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

30. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung gewährt werden

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

föderale öffentliche Dienste dürfen von Bürgern und Unternehmen keine Daten mehr verlangen, die bereits bei den Behörden vorhanden sind. Infolge dieses "Nur-einmal-Prinzips", das im Gesetz vom 5. Mai 2014 zur Verankerung des Prinzips der einmaligen Datenerfassung in der Arbeitsweise der Dienste und Instanzen, die den öffentlichen Behörden unterstehen oder bestimmte Aufträge für sie ausführen, und zur Vereinfachung und Harmonisierung von elektronischen Formularen und Papierformularen bestimmt ist, muss der Königliche Erlass vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung gewährt werden, abgeändert werden.

Über authentische Quellen und die zentralen Datenbanken kann der FÖD Inneres die benötigten Daten abrufen. Zu diesem Zweck kann er für Personen die Nationalregisternummer beziehungsweise für Unternehmen die Unternehmensnummer verwenden.

Das neue Gesetz hat zur Folge, dass der FÖD Inneres von Bürgern und Unternehmen keine Daten mehr verlangen darf, die bereits bei den Föderalbehörden vorhanden sind. Der FÖD muss die in den Datenbanken vorhandenen Daten ermitteln.

Das Gesetz stellt zudem die elektronischen Formulare den Papierformularen gleich.

Des Weiteren wird das Muster in Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung gewährt werden, vollständig ersetzt, damit es den Grundsätzen des "Nur-einmal-Prinzips" entspricht.

In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 18. September 2008 zur Bestimmung des Verfahrens und der Bedingungen, gemäß denen die Abweichungen von den Grundnormen zur...

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